RU DE BY
RU DE BY
RU DE BY

UNSERE FORDERUNGEN

Wir fordern das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt Deutschlands auf:

  1. so schnell wie möglich Visa für Bürgerinnen und Bürger Russlands und Belarus’ auszustellen, deren humanitäre Aufnahme nach §22 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bereits genehmigt wurde;
  2. die eingereichten, aber noch nicht bearbeiteten Anträge in angemessener Frist zu prüfen und die Antragsteller über die Entscheidung zu informieren;
  3. klare Kriterien für die humanitäre Aufnahme gemäß §22 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu veröffentlichen und diesen Mechanismus als dauerhaftes Instrument zum Schutz von Menschen zu bestätigen, die von autoritären Regimen verfolgt werden;
  4. die grundsätzliche Haltung Deutschlands gegenüber den Regimen in Russland und Belarus zu bekräftigen und die Unterstützung demokratischer Veränderungen im Interesse von Frieden, Freiheit und Sicherheit in Europa fortzusetzen.
PETITION UNTERZEICHNEN

WAS IST PASSIERT

Mitte August teilte das Bundesministerium des Innern mit, dass das individuelle humanitäre Aufnahmeverfahren gemäß §22 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach einer vorübergehenden Aussetzung wieder aufgenommen wurde.
Dieses Verfahren dient als gezielter Schutzmechanismus außerhalb des Asylsystems. Bedingungen, Kriterien und Bearbeitungsfristen wurden jedoch nicht bekannt gegeben, und derzeit befinden sich Menschen, deren Anträge bereits genehmigt wurden, weiterhin in Russland, Belarus oder Transitländern – ohne Garantien und unter dem Risiko von Verfolgung oder Auslieferung.
Auch die Bearbeitung von Anträgen, die im vergangenen Jahr eingereicht wurden, wurde gestoppt.
Bürgerinnen und Bürger der Länder, für die §22 Abs. 2 AufenthG gilt und die aufgrund ihrer oppositionellen Tätigkeit in autoritären Regimen unmittelbar gefährdet sind, befinden sich nun in einer unsicheren Lage – ohne klare Informationen über den möglichen Schutz und die Unterstützung Deutschlands, auf die sie zuvor hoffen konnten.


WARUM DAS WICHTIG IST

Nach den Repressionen in Belarus und dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde der Mechanismus zu einem entscheidenden Mittel zur Rettung von Russ*innen und Belaruss*innen, die einem hohen Risiko politischer Verfolgung ausgesetzt sind.
Die Aussetzung des Aufnahmeverfahrens nimmt diesen Menschen den legalen Weg nach Deutschland: Der Erhalt eines Schengen-Visums ist nahezu unmöglich, und die Dublin-Regeln verhindern den Zugang zum Asylverfahren in Deutschland bei Einreise über andere EU-Staaten.
Viele warten in Russland und Belarus unter dem Risiko von Verhaftung, andere verbleiben in Drittstaaten ohne Status, unter Auslieferungsgefahr und ohne Zugang zu medizinischer Versorgung.
Unklare Fristen und lange Wartezeiten erhöhen die Risiken für Leben, Gesundheit und Freiheit dieser Menschen.

Einige politische Gründe

HINTERGRUND

§22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ermöglicht in Ausnahmefällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an ausländische Staatsangehörige – aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
Die Entscheidung trifft das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm beauftragte Behörde.
Auf dieser Grundlage haben in der Vergangenheit oppositionelle Bürgerinnen und Bürger verschiedener Länder, darunter Iran, Syrien, Afghanistan, die Türkei und andere, Schutz und Aufenthalt in Deutschland erhalten. Seit 2021, nach der Niederschlagung der Massenproteste in Belarus, wurde der Mechanismus auf belarussische Staatsbürger angewendet, und nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 auch auf russische Bürgerinnen und Bürger.
Alle diese Menschen waren aufgrund ihrer gesellschaftlichen, menschenrechtlichen, journalistischen, kulturellen, wissenschaftlichen oder sonstigen öffentlichen Tätigkeit von politischer Verfolgung bedroht.

INITIATOR*INNEN

Coopera CSF Dialog Equal Horizonte Exilhilfe Libereco Memorial
NXT
Panda Quarteera Razam DE Sacharow Solidarus

UNTERSTÜTZER*INNEN

Deputies Memorial Russland Hinter Gittern Academic Bridges